Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat insgesamt vier Ausschüsse gebildet, um die ihm obliegenden Aufgaben wahrzunehmen: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und den Prüfungsausschuss. Das Präsidium setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss, den übrigen beiden Ausschüssen gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse zum 31. Dezember 2014 finden Sie im Kapitel "Organe" dieses Geschäftsberichts.
Das Präsidium des Aufsichtsrats trat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu sieben Sitzungen zusammen. Bei diesen Terminen wurden vor allem die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vorbereitet und die nicht vergütungsbezogenen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands behandelt.
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Dieser Ausschuss tagte im Jahr 2014 ein Mal.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2014 zu vier Sitzungen zusammen. Schwerpunktthemen waren der Konzernabschluss, das Risikomanagement einschließlich des Internen Kontrollsystems sowie die Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Konzerns sowie mit aktuellen Fragen der Rechnungslegung und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer.
Die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer trafen sich darüber hinaus in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.