34.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie weltweit zur Verfügung stehenden Daueremissionsprogrammen jederzeit sichergestellt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: Brasilien, Argentinien, Ukraine, Malaysia, Indien, Taiwan) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten.

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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2014

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*

Das Vorjahr wurde angepasst.

Minderheits­gesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte*

 

3.185

 

 

 

3.185

 

3.117

 

 

 

3.117

Finanzschulden

 

67.634

 

63.296

 

12.011

 

142.941

 

62.263

 

61.233

 

9.565

 

133.062

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

19.526

 

4

 

 

19.530

 

18.009

 

14

 

 

18.024

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

4.652

 

1.470

 

94

 

6.216

 

3.455

 

1.047

 

91

 

4.593

Derivate

 

61.623

 

51.265

 

207

 

113.094

 

54.325

 

46.626

 

1.158

 

102.109

 

 

156.619

 

116.034

 

12.312

 

284.965

 

141.170

 

108.920

 

10.814

 

260.904

Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine Andienung zum frühestmöglichen Rückzahlungstermin unterstellt.

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, Anhangangabe 38 zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2014 674 Mio. € (Vorjahr: 847 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Bürgschaften.