Rechnungslegungsnormen
Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS
Die Volkswagen AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2014 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.
Seit dem 1. Januar 2014 sind die Vorschriften des sogenannten Konsolidierungspakets zu beachten. Dieses beinhaltet die neu in Kraft getretenen Standards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sowie Anpassungen an IAS 28. IFRS 10 regelt die Abgrenzung des Konsolidierungskreises und die Art der Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Aus der Umstellung von IAS 27 auf IFRS 10 ergab sich für den Volkswagen Konzern kein Anpassungsbedarf, weil die Mutter-Tochter-Verhältnisse beziehungsweise Beherrschungsverhältnisse fast ausschließlich auf Stimmrechtsmehrheiten basieren. Demzufolge waren weder Unternehmen neu zu konsolidieren noch zu entkonsolidieren. Da alle wesentlichen Zweckgesellschaften/strukturierten Unternehmen im Volkswagen Konzern konsolidiert werden, ergab sich diesbezüglich ebenfalls kein Anpassungsbedarf.
IFRS 11 regelt die Definition und die Behandlung von gemeinsamen Vereinbarungen im Konzernabschluss. Gemeinsame Vereinbarungen sind in Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und in gemeinsame Tätigkeiten (Joint Operations) zu unterscheiden. Da alle wesentlichen Unternehmen, die unter der gemeinsamen Führung der Volkswagen AG oder eines ihrer Tochterunternehmen stehen, als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen sind, ergaben sich aus der Anwendung von IFRS 11 keine Auswirkungen.
IFRS 12 bündelt alle erforderlichen Anhangangaben zu Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen sowie zu konsolidierten und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Der Umfang der zu veröffentlichenden Informationen wurde dabei ausgeweitet.
Seit dem 1. Januar 2014 ist für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen nur noch die Anwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 zulässig. Das Wahlrecht, diese Unternehmen gemäß der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen, wurde abgeschafft. Da die Quotenkonsolidierung im Volkswagen Konzern bisher nicht angewendet wurde, ergaben sich aus der Streichung des Wahlrechts für den Volkswagen Konzern keine Anpassungen.
Die sonstigen im Geschäftsjahr 2014 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG keinen nennenswerten Einfluss.
Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS
Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2014 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.
(XLS:) Download |
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Standard/Interpretation |
Veröffentlicht durch das IASB |
Anwendungspflicht1 |
Übernahme durch EU |
Voraussichtliche Auswirkungen | ||||||||||||||
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IFRS 9 |
Finanzinstrumente |
24.07.2014 |
01.01.2018 |
Nein |
Veränderte Erfassung von Fair-Value-Änderungen bisher als zur Veräußerung verfügbar eingestufter Finanzinstrumente, geändertes Verfahren zur Risikovorsorgeermittlung, Erweiterung der Designationsmöglichkeiten bezüglich des Hedge Accounting, vereinfachte Effektivitätsüberprüfungen, Ausweitung der Anhangangaben |
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IFRS 10 und IAS 28 |
Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: |
11.09.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 |
Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: |
18.12.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IFRS 11 |
Gemeinsame Vereinbarungen: |
06.05.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
30.01.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IFRS 15 |
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen |
28.05.2014 |
01.01.2017 |
Nein |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen bei der Umsatzrealisierung, Ausweitung der Anhangangaben |
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IAS 1 |
Darstellung des Abschlusses |
18.12.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IAS 16 und IAS 38 |
Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden |
12.05.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IAS 16 und IAS 41 |
Landwirtschaft: Produzierende Pflanzen |
30.06.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IAS 19 |
Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne – Beitragszahlungen von Arbeitnehmern |
21.11.2013 |
01.01.2016 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IAS 27 |
Einzelabschlüsse: |
12.08.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20122 |
12.12.2013 |
01.01.2016 |
Ja |
Im Wesentlichen Ausweitung der Anhangangaben im Bereich der Segmentberichterstattung |
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Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20133 |
12.12.2013 |
01.01.2015 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20144 |
25.09.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Voraussichtlich erweiterte Angaben gemäß IFRS 7 |
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IFRIC 21 |
Öffentliche Abgaben |
20.05.2013 |
01.01.2015 |
Ja |
Keine |