Rechnungslegungsnormen

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2014 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2014 sind die Vorschriften des sogenannten Konsolidierungspakets zu beachten. Dieses beinhaltet die neu in Kraft getretenen Standards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sowie Anpassungen an IAS 28. IFRS 10 regelt die Abgrenzung des Konsolidierungskreises und die Art der Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Aus der Umstellung von IAS 27 auf IFRS 10 ergab sich für den Volkswagen Konzern kein Anpassungsbedarf, weil die Mutter-Tochter-Verhältnisse beziehungsweise Beherrschungsverhältnisse fast ausschließlich auf Stimmrechtsmehrheiten basieren. Demzufolge waren weder Unternehmen neu zu konsolidieren noch zu entkonsolidieren. Da alle wesentlichen Zweckgesellschaften/strukturierten Unternehmen im Volkswagen Konzern konsolidiert werden, ergab sich diesbezüglich ebenfalls kein Anpassungsbedarf.

IFRS 11 regelt die Definition und die Behandlung von gemeinsamen Vereinbarungen im Konzernabschluss. Gemeinsame Vereinbarungen sind in Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und in gemeinsame Tätigkeiten (Joint Operations) zu unterscheiden. Da alle wesentlichen Unternehmen, die unter der gemeinsamen Führung der Volkswagen AG oder eines ihrer Tochterunternehmen stehen, als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen sind, ergaben sich aus der Anwendung von IFRS 11 keine Auswirkungen.

IFRS 12 bündelt alle erforderlichen Anhangangaben zu Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen sowie zu konsolidierten und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Der Umfang der zu veröffentlichenden Informationen wurde dabei ausgeweitet.

Seit dem 1. Januar 2014 ist für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen nur noch die Anwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 zulässig. Das Wahlrecht, diese Unternehmen gemäß der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen, wurde abgeschafft. Da die Quotenkonsolidierung im Volkswagen Konzern bisher nicht angewendet wurde, ergaben sich aus der Streichung des Wahlrechts für den Volkswagen Konzern keine Anpassungen.

Die sonstigen im Geschäftsjahr 2014 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG keinen nennenswerten Einfluss.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2014 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

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Standard/Interpretation

 

Veröffent­licht durch das IASB

 

Anwend­ungs­pflicht1

 

Über­nahme durch EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG.

2

Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16/38, IAS 24).

3

Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13, IAS 40).

4

Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 34).

IFRS 9

 

Finanzinstrumente

 

24.07.2014

 

01.01.2018

 

Nein

 

Veränderte Erfassung von Fair-Value-Änderungen bisher als zur Veräußerung verfügbar eingestufter Finanz­instrumente, geändertes Verfahren zur Risiko­vorsorge­ermittlung, Erweiterung der Designations­möglich­keiten bezüglich des Hedge Accounting, vereinfachte Effektivitäts­überprüfungen, Ausweitung der Anhang­angaben

IFRS 10 und IAS 28

 

Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen:
Veräußerung von Vermögens­werten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschafts­unternehmen

 

11.09.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28

 

Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen:
Ausnahmen von der Konsolidierung für Investment­gesellschaften

 

18.12.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IFRS 11

 

Gemeinsame Vereinbarungen:
Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

 

06.05.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IFRS 14

 

Regulatorische Abgrenzungsposten

 

30.01.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IFRS 15

 

Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

 

28.05.2014

 

01.01.2017

 

Nein

 

Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen bei der Umsatz­realisierung, Ausweitung der Anhangangaben

IAS 1

 

Darstellung des Abschlusses

 

18.12.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 16 und IAS 38

 

Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

 

12.05.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 16 und IAS 41

 

Landwirtschaft: Produzierende Pflanzen

 

30.06.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IAS 19

 

Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne – Beitragszahlungen von Arbeitnehmern

 

21.11.2013

 

01.01.2016

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 27

 

Einzelabschlüsse:
Equity-Methode

 

12.08.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20122

 

12.12.2013

 

01.01.2016

 

Ja

 

Im Wesentlichen Ausweitung der Anhangangaben im Bereich der Segment­berichterstattung

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20133

 

12.12.2013

 

01.01.2015

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20144

 

25.09.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Voraussichtlich erweiterte Angaben gemäß IFRS 7

IFRIC 21

 

Öffentliche Abgaben

 

20.05.2013

 

01.01.2015

 

Ja

 

Keine