Bericht des Aufsichtsrats
(nach § 171 Abs. 2 AktG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Geschäftsjahr 2014 befasste sich der Aufsichtsrat der Volkswagen AG regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat wurde in sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus diskutierten wir turnusmäßig mit dem Vorstand strategische Überlegungen.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Situation des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Weiterhin berichtete der Vorstand an den Aufsichtsrat fortlaufend über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen gingen uns stets rechtzeitig vor den Sitzungen zu. Des Weiteren erhielten wir monatlich einen detaillierten Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Ursachen der Abweichungen analysierten wir zusammen mit dem Vorstand und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats beriet sich auch zwischen den Sitzungsterminen in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstandsvorsitzenden, unter anderem über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie zu Fragen der Compliance des Volkswagen Konzerns.
Der Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2014 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Die durchschnittliche Präsenzquote betrug 97,5 %; kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Eilbedürftige Angelegenheiten wurden zudem schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.