46 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
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2014 |
2013 | ||
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Bezüge des Vorstands |
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Erfolgsunabhängige Vergütung |
11.389.074 |
11.638.328 |
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Erfolgsabhängige Vergütung |
54.166.233 |
52.444.300 |
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65.555.308 |
64.082.628 |
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Bezüge des Aufsichtsrats |
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Fixe Vergütungsbestandteile |
808.500 |
528.671 |
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Variable Vergütungsbestandteile |
11.340.950 |
9.245.859 |
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12.149.450 |
9.774.530 |
Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben der Grundvergütung in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen. Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich zusammen aus einer Sondervergütung, die sich auf die Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres und des vorangegangenen Jahres bezieht, sowie seit 2010 aus einem Long Term Incentive (LTI), dem eine Betrachtung des Berichtsjahres und der drei vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde liegt. Darüber hinaus können individuelle Leistungen der Vorstandsmitglieder bonifiziert werden.
Am 31. Dezember 2014 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 138.046.434 € (Vorjahr: 107.676.518 €). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehaltes, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erhalten 66 2/3 % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.
Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben 22.792.616 € (Vorjahr: 9.977.972 €) erhalten. Darin enthalten sind die Beträge, die Herrn Dr. Macht im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand zum 31. Juli 2014 zugesagt wurden. Für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 30. September 2015 wurde ihm eine erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 1.270.575 € und eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 5.976.716 € gewährt. Das sich anschließende Überbrückungsgeld, bei Gegenrechnung etwaiger Bezüge von Dritten, entspricht dem für die Zeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen von 165.668.945 € (Vorjahr: 140.165.675 €).
An Mitglieder des Vorstands wurden unverzinsliche Vorschüsse in Höhe von 480.000 € (Vorjahr: 480.000 €) gezahlt, die mit der erfolgsabhängigen Vergütung im Folgejahr verrechnet werden.
Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Bonuskomponenten des LTI.