31 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte

Der Bilanzposten umfasst nahezu ausschließlich den Barwert der den MAN-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen Barabfindung nach § 305 AktG einschließlich der bis zum Ende des Spruchverfahrens angenommenen Basisverzinsung gemäß § 247 BGB (siehe hierzu auch die Beschreibung der Transaktion innerhalb der Angaben zum Konzernkreis).